Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien? Sind Sie kein bulgarischer Steuerresident, erzielen aber Einkünfte im Land, kaufen ein Auto, verkaufen oder vermieten Ihre Immobilie? Welche Steuern müssen Sie in Bulgarien zahlen? Lesen Sie weiter.
Einkommensteuer und Gewinnsteuer
Nach bulgarischem Recht werden Nichtresidenten nur auf Einkünfte besteuert, die in Bulgarien erzielt wurden. Bulgarische Steuerresidenten zahlen Steuern auf alle Einkunftsarten, unabhängig von deren geografischer Herkunft.
Erläuterung: Als Resident gilt ein Ausländer, der sich mehr als 180 Tage im Jahr in Bulgarien aufhält. Zu dieser Kategorie gehören in der Regel ausländische Staatsangehörige mit einer bulgarischen Aufenthaltserlaubnis oder einer Arbeitserlaubnis im Land.
Natürliche Personen
Natürliche Personen, sowohl Residenten als auch Nichtresidenten, unterliegen einem festen Einkommensteuersatz von 10%.
Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören Löhne und Gehälter, Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit, Lotteriegewinne, Lizenzgebühren und Dividenden, die Gründer und Aktionäre bulgarischer und ausländischer Unternehmen erhalten, die in Bulgarien tätig sind.
Dividendeneinkünfte, die bulgarische Unternehmen an Nichtresidenten Bulgariens zahlen, werden an der Quelle mit 5% besteuert.
Bulgarische Residenten zahlen auf Dividendeneinkünfte aus dem In- und Ausland 5% Steuer und geben diese Einkünfte in ihrer Steuererklärung an.
Juristische Personen
Juristische Personen zahlen eine Körperschaftsteuer auf Gewinne von 10%. Die bei der Erzielung der Einkünfte entstandenen Ausgaben werden vom steuerpflichtigen Betrag abgezogen.
Steuerpflichtig sind sowohl bulgarische als auch ausländische Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen. Bei bulgarischen Unternehmen und Residenten werden alle Einkünfte der juristischen Person berücksichtigt, bei Nichtresidenten nur die in Bulgarien erzielten Einkünfte.
Erläuterung: Als Resident gilt jede juristische Person mit einer tatsächlichen Adresse in Bulgarien, die in das nationale Register juristischer Personen eingetragen ist.
Die Körperschaftsteuer wird einmal jährlich spätestens am 31. März an den Staatshaushalt abgeführt.
Steuer auf Kapitalgewinne
Die Steuer auf Kapitalgewinne gilt als Teil der Gewinnsteuer und wird sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen zu einem Satz von 10% gezahlt. Die Bemessungsgrundlage wird berechnet, indem vom Kaufpreis beweglichen oder unbeweglichen Vermögens ohne die Kosten der notariellen Abwicklung der Verkaufspreis ebenfalls ohne Abwicklungskosten abgezogen wird. Bei Immobilien erhält der Steuerpflichtige einen Abzug von 10%.
Bulgarische Residenten müssen die Höhe des Kapitalgewinns in ihrer Steuererklärung angeben. Entstehen Nichtresidenten steuerpflichtige Einkünfte, wird die Steuer vom Staat an der Quelle einbehalten.
Weitere Informationen zur Steuer auf Kapitalgewinne beim Wohnungsverkauf und zu anderen immobilienbezogenen Abgaben finden Sie im Artikel:
Immobiliensteuern in Bulgarien
Mehrwertsteuer
Der Mehrwertsteuersatz in Bulgarien beträgt 20%. Für Hotels und Eigentümer, die ihre Immobilien vermieten, gilt ein ermäßigter Satz von 9%.
Für bulgarische Exporte und internationale Transportdienstleistungen gilt ein Mehrwertsteuersatz von null.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Tausend Lewa sind von der Mehrwertsteuerzahlung befreit.
Hinweis: Beim Kauf einer neuen Immobilie von einem Bauträgerunternehmen zu einem Preis von mehr als 50 000 BGN zahlt der Käufer 20% Mehrwertsteuer auf den Betrag, der diese Grenze überschreitet. In der Regel ist die Mehrwertsteuer im Immobilienpreis enthalten.
Patentsteuer
Unternehmer, die auf Patentbasis arbeiten und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Tausend Lewa haben, zahlen anstelle der Einkommensteuer eine Patentsteuer. Der Satz hängt von der Tätigkeit ab und wird zu Beginn des Kalenderjahres von den Steuerbehörden festgelegt.
Die Patentsteuer wird vierteljährlich oder als Einmalzahlung bis zum letzten Arbeitstag des laufenden Jahres entrichtet. Bei einer Einmalzahlung erhält der Patentinhaber einen Rabatt von 5%.
Fahrzeugsteuer und Umweltabgabe
Beim Autokauf in Bulgarien gelten folgende Gebühren:
- Neuwagen — 138 BGN (70 €);
- Fahrzeug bis zu 5 Jahre alt — 194 BGN (99 €);
- Fahrzeug älter als 5 Jahre — 260 BGN (133 €);
- Fahrzeug älter als 10 Jahre — 275 BGN (140 €).
Im Jahr 2017 sind beim Kauf eines Elektroautos oder eines Fahrzeugs mit Hybridmotor, das höchstens 5 Jahre alt ist, 102 Lewa (52 €) an den Staat zu zahlen.
Die Umweltabgabe wird sowohl von juristischen als auch von natürlichen Personen gezahlt. Die Zahlung erfolgt zweimal jährlich. Eine Einmalzahlung wird mit einem Rabatt von 5% belohnt.
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