Die bulgarische Gesetzgebung regelt heute streng die Kaufkraft ausländischer Staatsbürger und erlaubt diesen nicht, persönlich Land im Land zu besitzen. Dieses Hindernis ist jedoch aufgrund der offiziellen Möglichkeit der Registrierung eines Unternehmens sehr leicht zu überwinden, was bedeutet, dass Ausländer den Status einer juristischen Person mit dem Recht erwerben, Immobilien und Grundstücke in Bulgarien zu erwerben.
Wenn Sie beabsichtigen, ein Haus in Bulgarien mit einem Grundstück zu kaufen, müssen Sie lediglich ein Unternehmen in Ihrem eigenen Namen oder gemeinsam im Namen mehrerer Mitbegründer registrieren. Danach können Sie, nachdem Sie die rechtlichen Formalitäten schnell erledigt haben, Eigentümer werden. Es ist bemerkenswert, dass diese Methode der Abwicklung der Transaktion bereits Tausenden von Ausländern geholfen hat, Eigentümer von gemütlichen Häusern mit Grundstücken, Wohnungen oder Wohnungen mit dem Recht auf Land zu werden. Darüber hinaus müssen Sie die bürokratische Routine nicht selbst überwinden - professionelle Anwälte, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind, helfen Ihnen dabei.
Der Standardbetrag eines Anwaltshonorars beträgt heute 300 Euro. Gleichzeitig umfasst das Standardangebot eines Anwalts: Registrierung Ihres Unternehmens, Überprüfung der Reinheit aller Dokumente im Zusammenhang mit der erworbenen Immobilie, Vertretung Ihrer Interessen für den Zeitraum einer möglichen Abwesenheit aus dem Land in einem Notar. Zu den Pflichten eines Anwalts gehört unter anderem die Zahlung aller Notargebühren und die Erlangung vorgefertigter Urkunden, die Ihr Eigentum bestätigen.
Notargebühren
Um jedoch ein Käufer von Immobilien in Bulgarien zu werden, müssen Sie die Standardkosten berücksichtigen, die mit der Implementierung dieses Prozesses verbunden sind, nämlich:
- Dienstleistungen eines Anwalts für die Registrierung eines Unternehmens - in Höhe von 300 Euro;
- Das genehmigte Kapital oder der Betrag auf dem Konto Ihres Unternehmens - in Höhe von 1 Euro;
- Staatliche Besteuerung des Kaufprozesses von Immobilien in Höhe von 3-4% des Wertes des Objekts im Rahmen einer Notarurkunde (mindestens die Höhe des vom Finanzamt veranschlagten Wertes);
- Jährliche Grundsteuer in Höhe von 0,15 - 0,4% des Wertes des Objekts im Rahmen einer Notarurkunde (mindestens der vom Finanzamt veranschlagte Wert);
- Sonstige Aufwendungen für die Übersetzung notarieller Urkunden, Erhalt einer Bankzahlungsbescheinigung - in Höhe von 65 Euro.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns keine zusätzliche Vergütung zahlen, wie dies zuvor mit dem Verkäufer vereinbart wurde. Der in der Immobilienpreisliste angegebene Preis ist der tatsächliche Wert, den Sie zahlen werden.