Am ersten Frühlingstag, dem 1. März dieses Jahres, begann die jährliche Besteuerung bulgarischer Bürger und anderer Personen, die Immobilien besitzen, sowie von Fahrzeughaltern in Bulgarien. Zum Besteuerungsverfahren gehört unter anderem auch die Erhebung der Müllabfuhrgebühr für 2013.
Bemerkenswert ist, dass nach der geltenden Gesetzgebung Personen, die die festgesetzte Steuer bis zum 1. April dieses Jahres zahlen, einen Nachlass von 5% auf den Gesamtsteuerbetrag erhalten. Nach dem Gesetz über die örtliche Besteuerung kann der vom Staat erhobene Betrag außerdem in zwei Raten aufgeteilt werden, die bis Ende Juni beziehungsweise Ende Oktober dieses Jahres zu entrichten sind.