Seit dem 20. Mai 2026 gilt die Verordnung (EU) 2024/1028. Sie führt einheitliche Regeln für die Erhebung und den Austausch von Daten ein, wenn bereits Registrierungsverfahren bestehen. Die Verordnung selbst verbietet Kurzzeitvermietungen nicht und führt keine einheitliche Lizenz für alle Immobilien in Bulgarien ein.
Die neuen Regeln erleichtern Behörden die Zuordnung von Immobilie, Registrierungsnummer und Angebotsaktivität. Für Käufer in Bulgarien lautet die praktische Konsequenz: Die geplante Kurzzeitvermietung vor der Anzahlung prüfen, nicht erst nach der Schlüsselübergabe.
Was sich konkret ändert
Wo ein Registrierungsverfahren gilt, muss der Gastgeber der Plattform mitteilen, ob die Immobilie erfasst ist, und gegebenenfalls die Registrierungsnummer angeben. Plattformen müssen diese Felder vorsehen, die Nummer im Inserat anzeigen und Stichproben durchführen. In den von der Verordnung erfassten Fällen werden Tätigkeitsdaten über die einheitliche digitale Zugangsstelle des Mitgliedstaats übermittelt.
| Wer was tun muss | Praktische Bedeutung |
|---|---|
| Gastgeber Angeben, ob eine Registrierung gilt, und bei Bedarf die Nummer bereitstellen | Unterlagen und Vermietungsplan müssen den örtlichen Vorgaben entsprechen |
| Plattform Nummer anzeigen, Stichproben durchführen und die vorgesehenen Daten übermitteln | Angebot und Aktivität lassen sich einer konkreten Immobilie zuordnen |
| Behörden Daten über eine einheitliche digitale Zugangsstelle erhalten | Immobilie, Registrierungsnummer und Aktivität lassen sich abgleichen |
Warum der bulgarische ESTI-Kontext wichtig ist
Das bulgarische Tourismusministerium erklärt, dass seit dem 1. Oktober 2019 alle Hoteliers, einschließlich natürlicher Personen, die Unterkünfte in Gästezimmern, Gästehäusern und Gästeapartments anbieten, Informationen an das Einheitliche Tourismusinformationssystem ESTI melden müssen. Das ist eine bestehende bulgarische Pflicht und keine neue Vorgabe der Verordnung von 2026.
Was vor der Ertragskalkulation zu prüfen ist
- Objektstatus und Zulässigkeit des geplanten Beherbergungsmodells.
- Registrierung und ESTI-Meldeweg für das konkrete Szenario.
- Regeln des Gebäudes oder der Anlage, einschließlich Beschränkungen für Kurzaufenthalte.
- Saisonalität, Verwaltung, Steuern, Reinigung und Plattformgebühren vor der Berechnung des Nettoertrags.
Die Verordnung garantiert keine Rendite und ersetzt keine nationalen, kommunalen oder vertraglichen Beschränkungen. Jedes Objekt muss einzeln geprüft werden.
Wenn Sie mit Kurzzeitvermietung planen, senden Sie uns das Inserat. Wir prüfen Unterlagen und Einschränkungen, bevor die Ertragsprognose Teil der Kaufentscheidung wird.
