Der Besitz eines Eigenheims im Ausland, insbesondere in Bezug auf einen Ferienstaat, bringt dem Eigentümer große Zufriedenheit, bringt aber gleichzeitig eine Reihe von Bedenken mit sich. Einige der Fragen, die sich höchstwahrscheinlich beim Eigentümer von Immobilien stellen: "Wer bekommt diese Immobilie, wenn mir etwas passiert?", "Werden meine direkten Erben rechtliche Probleme haben?"
In diesem Artikel haben wir beschlossen, die wichtigsten Punkte der Erbschaft von Eigentum in Bulgarien zu berücksichtigen. Wir hoffen, dass diese Informationen für unsere Leser nützlich sind.
Eigenschaftsvererbungspfade
In Bulgarien gibt es wie in den meisten Ländern der Welt zwei Möglichkeiten, Eigentum zu erben: gesetzlich und in Übereinstimmung mit einem Willen. Hat der Eigentümer der Immobilie sein Testament nicht schriftlich hinterlassen, so wird sein Eigentum auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise an die Erben übertragen. Wenn das Testament erstellt wird, erfolgt die Vererbung entsprechend.
Es ist zu beachten, dass das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Testaments die Gesetze bestimmt, in welchem Land das Verfahren für die Inbesitznahme des Eigentums durch die Erben geregelt wird. Wenn eine schriftliche Willensbekundung stattfindet, unterliegt die Wirkung dieses Dokuments den Gesetzen des Landes, in dem es erstellt wurde. Wenn es keinen Willen gab, werden ausländische Erben bei bulgarischen Immobilien gezwungen sein, die gesetzlichen Normen dieses Staates zu befolgen.
Nach den Gesetzen Bulgariens gibt es je nach Verwandtschaftsnähe mehrere Erbenlinien. Die erste Reihe der Erben umfasst: Ehepartner und Kinder sowie Eltern und Geschwister. Zweite Stufe: Neffen, Onkel und Tanten, Enkelkinder. Weiter entfernte Verwandte befinden sich in der dritten Phase der Vererbung. Wenn kein Dokument vorliegt, in dem der Wille zum Ausdruck gebracht wird, wird das Eigentum in Abhängigkeit von der Nähe der Verwandtschaft zu gleichen Teilen aufgeteilt. Aber auch im Falle einer schriftlichen Anordnung sieht das Gesetz die Erbschaft eines Teils des Eigentums durch nahe Verwandte des Verstorbenen (Kinder, Ehepartner) vor.
Um die Erbschaft zu registrieren, muss der Antragsteller die folgenden Dokumente einreichen: Sterbeurkunde eines Verwandten, Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.). Dokumente werden nur in notariell beglaubigter bulgarischer Form akzeptiert.
Erbschaftssteuer
Nach bulgarischer Gesetzgebung sind Erben der ersten Kategorie von der Zahlung der Erbschaftssteuer befreit. Verwandte der zweiten und dritten Stufe zahlen die Steuer, wenn das geerbte Vermögen mehr als 250.000 bulgarische Lewa (ca. 170.000 USD) wert ist. Die Erben der zweiten Stufe zahlen eine Steuer in Höhe von 0,4 bis 0,8%, die dritte von 3,3 bis 6,6%.
Ob man ein Testament machen soll?
Wenn Sie mit dem gesetzlich festgelegten Verfahren zur Vererbung von Eigentum zufrieden sind, ist es nicht erforderlich, ein Testament zu erstellen, obwohl Experten dies weiterhin empfehlen. Dies dient zum einen als zusätzliche Bestätigung der Rechte des Empfängers und schützt ihn vor unnötigen Problemen bei der Inbesitznahme. Zweitens hat der Testator im Testament das Recht, das Land nach den Gesetzen zu wählen, von denen das Eigentum geerbt wird. Beispielsweise können Sie in dem Dokument angeben, dass das russische Recht für die Vererbung sämtlicher beweglicher und unbeweglicher Sachen gelten soll.
Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder eine andere komfortable Immobilie in Bulgarien besitzen, ist es ratsam, über einen Willen nachzudenken. Wir haben nur die wichtigsten Bestimmungen in diesem Bereich berücksichtigt. Für ein vollständiges Bild benötigen Sie die Hilfe eines kompetenten Anwalts, der mit den Feinheiten der bulgarischen und russischen Gesetzgebung vertraut ist.